Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB
Fenster Wieladek
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen:
Fenster Wieladek
Grabenstraße 15
51491 Overath
Telefon: 0162 6304466
E-Mail: fenster-wieladek@gmx.de
Internet: www.fenster-wieladek.de
Grabenstraße 15
51491 Overath
Telefon: 0162 6304466
E-Mail: fenster-wieladek@gmx.de
Internet: www.fenster-wieladek.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ genannt – über die Beratung, das Aufmaß, die Lieferung, den Einbau, die Montage, die Wartung, die Reparatur und sonstige Serviceleistungen im Zusammenhang mit Fenstern, Türen, Rollläden, Fensterbänken, Verglasungen, Beschlägen und ergänzenden Bauelementen.
- Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit in einzelnen Bestimmungen keine abweichende Regelung getroffen wird.
- Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungsumfang
- Fenster Wieladek bietet – abhängig vom jeweiligen Auftrag – insbesondere folgende Leistungen an:
- persönliche und technische Beratung,
- Besichtigung der baulichen Gegebenheiten,
- professionelles Aufmaß,
- Produktauswahl und Konfiguration,
- Bestellung individuell gefertigter Fenster und Türen,
- Koordination mit Herstellern und Lieferanten,
- Organisation und Koordination des Transports,
- Lieferung der bestellten Bauelemente,
- Ausbau vorhandener Fenster und Türen,
- fachgerechte Montage neuer Bauelemente,
- Einstellungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten,
- Service- und Kundendienstleistungen nach der Montage.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Preises.
- Notwendige Zusatzarbeiten, die erst nach Beginn der Arbeiten erkennbar werden, insbesondere aufgrund verdeckter Baumängel, beschädigten Mauerwerks, Feuchtigkeit, nicht tragfähiger Untergründe, nicht erkennbarer Leitungen oder abweichender baulicher Gegebenheiten, werden dem Auftraggeber mitgeteilt und gesondert berechnet.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Mitarbeiter, Montagepartner, Nachunternehmer, Hersteller, Lieferanten und Transportunternehmen einzusetzen.
§ 3 Beratung und Produktauswahl
- Die Beratung erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Anforderungen und der bei einer Besichtigung erkennbaren baulichen Gegebenheiten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Planung und Durchführung wesentlichen Informationen vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Angaben über:
- vorhandene Bauschäden,
- Feuchtigkeit oder Schimmel,
- Denkmalschutz,
- Vorgaben einer Eigentümergemeinschaft,
- behördliche Genehmigungen,
- Leitungen im Montagebereich,
- besondere Anforderungen an Brand-, Wärme-, Schall- oder Einbruchschutz.
- Produktabbildungen, Farbdarstellungen, Muster und Darstellungen auf Bildschirmen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen bei Farben, Maserungen, Oberflächen, Profilen oder konstruktiven Details können technisch oder produktionsbedingt auftreten.
- Derartige Abweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern sie branchenüblich und für den Auftraggeber zumutbar sind sowie die vereinbarte Funktion nicht beeinträchtigen.
- Technische Änderungen durch den Hersteller bleiben zulässig, soweit sie die Funktion, Qualität und den Verwendungszweck des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
§ 4 Aufmaß und Maßangaben
- Wird das Aufmaß durch Fenster Wieladek oder einen von Fenster Wieladek beauftragten Mitarbeiter durchgeführt, bilden die dabei ermittelten Maße die Grundlage der Bestellung.
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass sämtliche für das Aufmaß erforderlichen Bereiche frei zugänglich sind.
- Werden Maße, Zeichnungen, Pläne oder sonstige technische Angaben vom Auftraggeber, Architekten, Bauleiter oder einem anderen Dritten bereitgestellt, ist der Auftraggeber für deren Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich.
- Erfolgt die Bestellung ausdrücklich auf Grundlage von Maßen des Auftraggebers oder eines von ihm beauftragten Dritten, haftet Fenster Wieladek nicht für daraus resultierende Passungenauigkeiten, Mehrkosten oder Verzögerungen, sofern Fenster Wieladek die Fehlerhaftigkeit der Angaben nicht erkennen musste.
- Nachträgliche Änderungen von Maßen, Ausführungen, Farben, Öffnungsrichtungen, Verglasungen oder Ausstattungen sind nur möglich, solange die Produktion noch nicht begonnen hat und der Hersteller die Änderung akzeptiert.
- Die durch nachträgliche Änderungen entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote von Fenster Wieladek sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots,
- die Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung,
- die Bestätigung des Auftrags durch Fenster Wieladek in Textform,
- oder den Beginn der vereinbarten Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers.
- Angaben auf der Internetseite www.fenster-wieladek.de stellen grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen der Information über das Unternehmen und dessen Leistungen.
- Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp, sofern keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Die Auftragsbestätigung und die darin enthaltene technische Spezifikation sind vom Auftraggeber sorgfältig zu prüfen. Erkennbare Fehler oder Abweichungen sind unverzüglich vor Produktionsbeginn mitzuteilen.
- Beginnt die Produktion auf Grundlage einer vom Auftraggeber bestätigten Ausführung, trägt der Auftraggeber die Kosten für spätere Änderungswünsche.
§ 6 Individuell gefertigte Produkte
- Fenster, Türen, Rollläden, Verglasungen und vergleichbare Bauelemente werden in der Regel individuell nach den Wünschen, Maßen und technischen Vorgaben des Auftraggebers hergestellt.
- Nach Produktionsbeginn können individuell angefertigte Produkte grundsätzlich nicht mehr geändert, storniert oder zurückgegeben werden.
- Bei Verbraucherverträgen bleibt das gesetzliche Widerrufsrecht unberührt. Das Widerrufsrecht besteht jedoch regelmäßig nicht bei Waren, die nicht vorgefertigt sind und nach einer individuellen Auswahl des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten werden. Dies betrifft insbesondere maßgefertigte Fenster und Türen.
- Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht werden Verbrauchern in einer gesonderten Widerrufsbelehrung mitgeteilt, soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise.
- Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen wird.
- Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann Fenster Wieladek folgende Abschlagszahlungen verlangen:
- eine Anzahlung nach Auftragserteilung,
- eine weitere Zahlung vor Lieferung oder Montage,
- die Schlusszahlung nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme.
- Die konkrete Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
- Zahlungen sind ohne Abzug auf das angegebene Geschäftskonto zu leisten.
- Der Auftraggeber gerät nach den gesetzlichen Vorschriften in Zahlungsverzug.
- Bei Zahlungsverzug ist Fenster Wieladek berechtigt, noch nicht begonnene Arbeiten auszusetzen, Lieferungen zurückzuhalten und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen zu verweigern.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zulässig.
- Verbraucher dürfen außerdem mit Ansprüchen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
§ 8 Liefer- und Ausführungszeiten
- Genannte Liefer-, Montage- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Lieferzeiten beginnen erst, wenn:
- sämtliche technischen Einzelheiten geklärt sind,
- das Aufmaß abgeschlossen wurde,
- notwendige Freigaben vorliegen,
- die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist,
- und der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat.
- Liefer- und Montagezeiten können sich verlängern, wenn Verzögerungen eintreten, die Fenster Wieladek nicht zu vertreten hat. Hierzu gehören insbesondere:
- Lieferverzögerungen des Herstellers,
- Material- oder Rohstoffengpässe,
- Transportstörungen,
- extreme Witterungsverhältnisse,
- Krankheit oder Ausfall von Fachpersonal,
- Streik, Krieg, Unruhen oder behördliche Maßnahmen,
- Energieausfälle,
- Verzögerungen durch Vorleistungen anderer Gewerke,
- nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers,
- nicht zugängliche oder nicht vorbereitete Baustellen.
- Fenster Wieladek informiert den Auftraggeber über wesentliche Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.
- Bei nur vorübergehenden Hindernissen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
- Teillieferungen und abschnittsweise Ausführungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei erheblichem Liefer- oder Leistungsverzug bleiben unberührt.
§ 9 Lieferung und Transport
- Art und Umfang der Lieferung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
- Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass die Lieferadresse mit dem vorgesehenen Transportfahrzeug erreichbar ist und ausreichend Platz zum Be- und Entladen vorhanden ist.
- Zufahrtsbeschränkungen, enge Straßen, Gewichtsbeschränkungen, Baustellenhindernisse, fehlende Halteflächen oder andere Besonderheiten sind Fenster Wieladek spätestens vor der Lieferplanung mitzuteilen.
- Entstehen aufgrund nicht mitgeteilter Umstände zusätzliche Transport-, Lager-, Warte- oder Personalkosten, können diese dem Auftraggeber berechnet werden.
- Der Auftraggeber oder eine von ihm bevollmächtigte Person muss zum vereinbarten Liefertermin anwesend sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Bei Lieferung ohne vereinbarte Montage ist der Auftraggeber verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf erkennbare Transportschäden und Vollständigkeit zu überprüfen.
- Sichtbare Transportschäden sollen auf den Lieferpapieren vermerkt und möglichst fotografisch dokumentiert werden. Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden durch diese Obliegenheit nicht eingeschränkt.
§ 10 Voraussetzungen für die Montage
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum vereinbarten Montagetermin frei zugänglich und ausreichend vorbereitet ist.
- Insbesondere müssen:
- Zufahrts- und Zugangswege frei sein,
- Möbel und persönliche Gegenstände aus dem Arbeitsbereich entfernt oder geschützt werden,
- Strom und, soweit erforderlich, Wasser zur Verfügung stehen,
- notwendige Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen,
- Vorleistungen anderer Gewerke abgeschlossen sein,
- erforderliche Gerüste oder Hebemittel bereitgestellt sein, soweit dies vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fenster Wieladek über bekannte Leitungen, Rohre, Kabel, Heizschlangen oder sonstige verdeckte Installationen im Montagebereich zu informieren.
- Für Schäden an nicht erkennbaren oder nicht mitgeteilten Leitungen und Installationen haftet Fenster Wieladek nur bei schuldhafter Pflichtverletzung.
- Sind die Montagevoraussetzungen nicht erfüllt und können die Arbeiten deshalb nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, darf Fenster Wieladek die dadurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere Anfahrt, Wartezeit, Lagerung und erneute Terminplanung, gesondert berechnen.
§ 11 Montage und Ausführung
- Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und entsprechend dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.
- Geringfügige, technisch notwendige Anpassungen während der Montage sind zulässig, sofern sie die vereinbarte Funktion und das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Beim Ausbau vorhandener Fenster und Türen können trotz fachgerechter Arbeitsweise Schäden an angrenzenden Tapeten, Fliesen, Putz, Laibungen, Fensterbänken oder Fassadenbereichen entstehen.
- Ausbesserungs-, Maler-, Tapezier-, Fliesen-, Putz- oder Fassadenarbeiten gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
- Vorhandene Bauteile werden nur dann entsorgt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Auftraggeber hat die Arbeiten nicht durch eigene Eingriffe oder durch andere Gewerke zu behindern.
- Werden während der Montage nicht erkennbare Mängel der Bausubstanz festgestellt, kann Fenster Wieladek die Arbeiten bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise unterbrechen.
- Notwendige Zusatzarbeiten werden nach Möglichkeit vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
§ 12 Abnahme
- Soweit die vereinbarte Leistung als Werkleistung einzuordnen ist, ist der Auftraggeber nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Bei der Abnahme festgestellte Mängel sollen in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden.
- Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung ohne wesentliche Beanstandung in Gebrauch nimmt oder eine von Fenster Wieladek gesetzte angemessene Frist zur Abnahme verstreichen lässt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Vergütung für Werkleistungen wird grundsätzlich mit der Abnahme fällig, soweit keine andere Zahlungsregelung vereinbart wurde.
- Verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen behaupteter Mängel, hat er diese möglichst konkret zu benennen.
§ 13 Eigentumsvorbehalt
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Fenster Wieladek.
- Der Auftraggeber darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Ware ist Fenster Wieladek unverzüglich zu informieren.
- Soweit gelieferte Bauelemente durch den Einbau wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 14 Mängelrechte und Nacherfüllung
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wird.
- Der Auftraggeber hat Fenster Wieladek Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
- Im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung kann je nach Art des Vertrags insbesondere eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangt werden. Die erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt grundsätzlich der Verkäufer beziehungsweise Auftragnehmer im gesetzlichen Umfang.
- Ein Mangel liegt nicht vor bei:
- normalem Verschleiß,
- unsachgemäßer Bedienung,
- fehlender oder unsachgemäßer Wartung,
- eigenmächtigen Veränderungen,
- Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte,
- mechanischer Beschädigung,
- Schäden durch Baufeuchtigkeit, mangelhafte Lüftung oder falsches Heizverhalten,
- Schäden durch äußere Gewalt, Sturm, Hochwasser oder andere außergewöhnliche Einwirkungen,
- technisch unvermeidbaren und zumutbaren Farb- oder Strukturabweichungen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, auftretende Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen und Maßnahmen zu unterlassen, die den Schaden vergrößern könnten.
- Herstellergarantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich vom jeweiligen Hersteller eingeräumt werden. Sie gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten und schränken diese nicht ein.
§ 15 Wartung und Service
- Fenster Wieladek bietet nach der Montage auf Anfrage Wartungs-, Einstellungs- und Reparaturleistungen an.
- Solche Leistungen sind nur dann im ursprünglichen Vertragspreis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Regelmäßige Wartung kann insbesondere bei Beschlägen, Dichtungen, Rollläden, Türen und beweglichen Bauteilen erforderlich sein.
- Wartungs- und Reparaturtermine werden gesondert vereinbart.
- Stellt sich bei einer gemeldeten Beanstandung heraus, dass kein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, kann Fenster Wieladek die Kosten der Überprüfung, Anfahrt und Arbeitszeit berechnen, sofern der Auftraggeber erkennen konnte oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel vorliegt.
§ 16 Haftung
- Fenster Wieladek haftet unbeschränkt für Schäden:
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien,
- sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Fenster Wieladek nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Fenster Wieladek haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die auf unrichtigen Angaben des Auftraggebers, mangelhaften Vorleistungen anderer Gewerke oder nicht erkennbaren Mängeln der Bausubstanz beruhen, sofern Fenster Wieladek hieran kein Verschulden trifft.
§ 17 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen.
- Hierzu gehören insbesondere:
- vollständige und richtige Angaben,
- rechtzeitige Entscheidungen über Produktdetails,
- Freigabe von Zeichnungen und Bestellungen,
- Zugang zum Objekt,
- Bereitstellung geeigneter Arbeitsbedingungen,
- Einholung notwendiger Genehmigungen,
- Abstimmung mit Eigentümern, Vermietern, Architekten und anderen Gewerken.
- Verzögerungen und Mehrkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 18 Kündigung und Stornierung
- Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
- Bei Verträgen über Werkleistungen kann der Auftraggeber den Vertrag grundsätzlich bis zur Fertigstellung kündigen. Fenster Wieladek kann in diesem Fall die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verlangen.
- Bereits produzierte, bestellte oder beim Hersteller verbindlich beauftragte Sonderanfertigungen werden bei der Berechnung berücksichtigt.
- Eine Stornierung bedarf mindestens der Textform.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt von dieser Regelung unberührt.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
- Bei individuell nach Kundenwunsch angefertigten Waren, insbesondere maßgefertigten Fenstern und Türen, kann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen sein.
- Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
- Verlangt der Verbraucher, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, ist eine gesonderte ausdrückliche Erklärung erforderlich.
§ 20 Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
- Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf:
- Soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, können Daten insbesondere an Hersteller, Lieferanten, Transportunternehmen, Montagepartner, Zahlungsdienstleister, Steuerberater oder sonstige beauftragte Dienstleister übermittelt werden.
§ 21 Verbraucherstreitbeilegung
Fenster Wieladek ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unternehmen, die eine Website betreiben oder AGB verwenden, müssen Verbraucher grundsätzlich darüber informieren, ob sie zur Teilnahme an einem solchen Verfahren bereit oder verpflichtet sind.
§ 22 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Fenster Wieladek Gerichtsstand.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.